Der EU AI Act ist die erste umfassende Regulierung künstlicher Intelligenz in Europa. Er gilt gestuft und betrifft Anbieter wie Anwender von KI-Systemen. Für eine Steuerkanzlei ist die gute Nachricht: Sie ist Anwenderin gängiger Systeme, nicht Herstellerin von Hochrisiko-Technik. Damit sind die Pflichten deutlich geringer, als die Schlagzeilen vermuten lassen.
Die Grundidee: Regulierung nach Risiko
Der AI Act unterscheidet vier Stufen. Ganz oben stehen verbotene Praktiken, etwa das Bewerten von Menschen nach Sozialverhalten. Darunter folgt hohes Risiko, zum Beispiel KI in kritischer Infrastruktur oder bei weitreichenden Entscheidungen über Personen. Dann kommt begrenztes Risiko mit Transparenzpflichten, und schließlich minimales Risiko, das den größten Teil aller Anwendungen ausmacht. Je höher das Risiko, desto strenger die Pflichten.
Wo Kanzleianwendungen einzuordnen sind
Die typischen Einsatzfelder in einer Kanzlei liegen im minimalen bis begrenzten Bereich:
- Entwürfe für Schreiben, Mandantenkorrespondenz und Textbausteine
- Recherche und das Zusammenfassen von Unterlagen
- interne Wissenssuche in den eigenen Dokumenten der Kanzlei
- Vorsortieren und Strukturieren des Posteingangs
Keine dieser Anwendungen trifft automatisch eine rechtsverbindliche Entscheidung über einen Menschen. Solange am Ende immer eine fachliche Prüfung durch die Kanzlei steht, bleibt das Risiko niedrig. Genau dieses Prinzip beschreiben wir auch beim Thema Schulung und Verantwortung.
Die praktischen Pflichten: vor allem Transparenz
Im begrenzten Risikobereich zielt der AI Act vor allem auf Offenheit. Menschen sollen erkennen können, wenn sie mit einem KI-System interagieren oder wenn Inhalte maschinell erzeugt wurden. Für eine Kanzlei heißt das konkret: Mitarbeitende wissen, welche Werkzeuge sie nutzen und wo deren Grenzen liegen, und gegenüber Mandanten wird nicht der Eindruck erweckt, ein Mensch habe etwas geprüft, das allein eine Maschine erstellt hat. Hinzu kommt der allgemeine Anspruch, dass die Kanzlei über ausreichende KI-Kompetenz verfügt, um die Systeme sinnvoll und sicher zu bedienen.
Was Sie konkret tun sollten
Der wirksamste Schritt ist unspektakulär: ein einfaches Verzeichnis. Halten Sie fest, welche KI-Systeme im Einsatz sind, wofür sie genutzt werden, welche Daten sie berühren und wer sie freigegeben hat. Dieses Verzeichnis beantwortet im Ernstfall die meisten Fragen von Mandanten, Berufskammer oder Aufsicht auf einen Blick. Es ist zugleich die Grundlage für eine geordnete Einführung neuer Anwendungen. Kanzleistrategen baut diese Übersicht von Anfang an mit auf, sodass sie mitwächst statt nachträglich rekonstruiert werden zu müssen.
Entspannt, aber nicht sorglos
Der EU AI Act ist für Steuerkanzleien kein Grund zur Aufregung, aber ein Grund, Ordnung zu halten. Wer dokumentiert, transparent kommuniziert und den Menschen an den wichtigen Stellen einbezieht, erfüllt die praktischen Anforderungen fast von selbst. Die Regulierung wird so nicht zur Last, sondern zum roten Faden für einen verantwortungsvollen Einsatz.
Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung. Einzelne Pflichten treten zeitlich gestaffelt in Kraft.